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Rekultivierungsrückstellung bei erwarteten Kippgebühren
I. Sachverhalt
Die U GmbH hat den Kiesabbau am Standort X gerade beendet und ist zur Wiederauffüllung des Aushubs und zur Rekultivierung des Geländes verpflichtet. Das Abbauvolumen kann durch Deponierung von Bauschutt aufgefüllt werden.
Die mutmaßlichen Kosten für die Wiederauffüllung und Rekultivierung betragen 100 Mio €, die erwarteten Einnahmen aus der Bauschuttabnahme 60 Mio €. Die Wahrscheinlichkeit, entsprechende Einnahmen zu erzielen, ist u. a. deshalb sehr hoch, weil es in der Region zu wenige Bauschuttdeponien gibt und die Bauunternehmen deshalb bisher in hohem Maße auf deutlich teurere Recycling-Lösungen zurückgreifen müssen. Vor diesem Hintergrund haben einige Bauunternehmen sogar schon den Abschluss von langfristigen Verträgen über die Bauschuttanlieferung angeboten. Im Hinblick auf begründete Preissteigerungserwartungen hat U aber von einer Kontrahierung abgesehen und verlässt sich auf die absehbaren wirtschaftlichen Sachzwänge.
II. Fragestellung
Ist die Rückstellung für Rekultivierung nach Steuer- und Handelsrecht mit 40 Mio € oder mit 100 Mio € anzusetzen? (Die Diskontierung wird aus Vereinfachungsgründen in beiden Fällen vernachlässigt...