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Gewerbesteuer | Verfassungsmäßigkeit der mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 erfolgten Erhöhung der Mindestbeteiligungsquote des § 9 Nr. 2a Satz 1 GewStG (sog. Schachtelprivileg)
(1) Nach § 9 Nr. 2a Satz 1 GewStG 2009 wird die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen u. a. gekürzt um die Gewinne aus Anteilen u. a. an einer nicht steuerbefreiten Kapitalgesellschaft i. S. des § 2 Abs. 2 GewStG 2009, wenn die Beteiligung zu Beginn des Erhebungszeitraums mindestens 15 % des Grund- oder Stammkapitals beträgt und die Gewinnanteile bei der Ermittlung des Gewinns (§ 7 GewStG 2009) angesetzt worden sind. Insoweit ist also nach dem ausdrücklichen Gesetzeswortlaut bei Beteiligungen an S. 744Kapitalgesellschaften ausschließlich auf die Beteiligung am Grund- oder Stammkapital abzustellen. Das gewerbesteuerliche Schachtelprivileg kommt also nicht zur Anwendung, wenn ein mit weniger als 15 % des Grund- oder Stammkapitals beteiligter Gesellschafter mit mindestens 15 % oder mehr am Gewinn beteiligt ist oder z. B. über eine Stimmr...BGBl 2007 I S. 1912