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Georgien | Doppelbesteuerungsabkommen mit Georgien soll geändert werden
[i]Gesetzentwurf vom 25. 9. 2014, BT-Drucks. 18/2661Das DBA mit Georgien soll geändert werden. Am haben Vertreter Deutschlands und Georgiens das Änderungsprotokoll zum DBA Georgien unterzeichnet (vgl. IWB 8/2014 S. 283 NWB MAAAE-61581). Bisher sei nur ein veralteter Informationsaustausch möglich, heißt es in dem nun am von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zu dem Protokoll vom zur Änderung des Abkommens vom zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Georgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.
Das geltende DBA mit Georgien enthielt im Hinblick auf den Informationsaustausch noch nicht den Standard, wie ihn die OECD im Rahmen des Programms zur Eindämmung des schädlichen Steuerwettbewerbs entwickelt und in das OECD-Musterabkommen 2005 übernommen hat.
[i]Erweiterung des Informationsaustausches und Regelung der Amtshilfe bei der Erhebung von SteuernHierzu wird nun weiter ausgeführt: Das A...BGBl 2007 II S. 1034, 1035