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EuGH | Deutsche Mindestlohnregelung gilt nicht bei Auftragserfüllung im Ausland
Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge können deutsche Behörden nicht verlangen, dass im EU-Ausland erbrachte Arbeiten nach den deutschen Mindestlohn-Bestimmungen vergütet werden. Dies widerspricht der europäischen Dienstleistungsfreiheit. Der EuGH entschied damit über einen Vorlagenbeschluss der Vergabekammer Arnsberg. Bewerber, die einen öffentlichen Auftrag vollständig in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausführen lassen wollen, dürfen weder deutschen Mindestlohnvorschriften unterworfen noch vom Vergabeprozess ausgeschlossen werden, falls sie sich diesen Vorgaben nicht unterwerfen. Die grenzüberschreitende Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 AEUV) darf nicht durch nationale Auflagen beschränkt werden. Dies gilt insbesondere, wenn diese Regelungen nur auf öffentliche Aufträge Anwendung...