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FG Düsseldorf 6.3.2014 16 K 3732/13 Kg , NWB 41/2014 S. 3060

Einkommensteuer | Bestandskraft eines nicht angefochtenen Kindergeld-Ablehnungsbescheids

Entgegen der bisherigen BFH-Rechtsprechung hat das entschieden, dass die Bestandskraft eines nicht angefochtenen Bescheids, durch den die Gewährung von Kindergeld abgelehnt oder aufgehoben wird, sich in zeitlicher Hinsicht nur bis zum Tag seiner Bekanntgabe erstreckt. Nach Auffassung des Finanzgerichts ist Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse i. S. des § 70 Abs. 2 EStG nicht der Monat als kleinster kindergeldrelevanter Zeitraum, sondern der Tag der neuen Verwirklichung des Kindergeldtatbestands.

Anmerkung:

Die bisherige BFH-Rechtsprechung geht von einer Bestandskraftwirkung bis zum Ende des Monats der Bekanntgabe aus. Im Streitfall steht nach Auffassung des Finanzgerichts der bestandskräftige Kindergeld-Ablehnungsbescheid vom , der gem. § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO am dritten Tag nach Postauf...