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NWB Nr. 41 vom Seite 3128

Steuerschuld bei Bauleistungen

Damit die Steuerschuld bei Bauleistungen auf den Kunden übergeht, muss dieser selbst nachhaltig Bauleistungen erbringen. Seit dem ist ein entsprechender Nachweis der Nachhaltigkeit durch eine Bescheinigung des zuständigen Finanzamts möglich. Oder war eine Bescheinigung doch nur bis zum notwendig? Wer soll nach dem ganzen Hin und Her denn da auch noch durchblicken? Immerhin, für 18 Tage wusste in diesem Fall jeder woran er ist.

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