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BBK Nr. 19 vom

Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz

Jahresabschlussbefreiungen sowie Änderungen beim Konzernabschluss

Prof. Dr. Carsten Theile

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Neue Größenkriterien

Kleine, nicht kapitalmarktorientierte Konzerne sind von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und -lageberichts befreit. Die Größenmerkmale entsprechen nach der Nettomethode nach wie vor jenen für große Kapitalgesellschaften für ihren Jahresabschluss. Die Anhebung in § 267 Abs. 2 HGB -E wird auch für den Konzernabschluss vollzogen; ebenso werden die Werte für die Bruttomethode angehoben:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Bruttomethode
Nettomethode
Alt
Neu ab 2014
Alt
Neu ab 2014
Bilanzsumme (in T€)
23.100
24.000
19.250
20.000
Umsatzerlöse (in T€)
46.200
48.000
38.500
40.000
Arbeitnehmer
250
250

II. Befreiung von den kapitalgesellschaftlichen Pflichten bei Einbeziehung in den Konzernabschluss

§ 264 Abs. 3 HGB i. d. F. MicroBilG enthält einen Konstruktionsfehler: Die Befreiung für die Tochter-Kapitalgesellschaft kann von einem Mutterunternehmen jeder beliebigen Rechtsform erwirkt werden, ohne dass die Prüfung des Konzernabschlusses Befreiungsvoraussetzung wäre. Mit einer völligen Neufassung des § 264 Abs. 3 HGB durch das BilRUG soll der Konstruktionsfehler beseitigt werden. Künftig wirken der Konzernabschluss und -lagebericht nur dann befreiend, ...