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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 4 K 1134/12

Gesetze: EStG § 32b Abs. 1 S. 2EStG § 2a Abs. 2aEStG § 18 Abs. 6EStG § 18 Abs. 7DBA-Österreich Art. 6 DBA-Österreich Art. 23 Abs. 1

Keine Berücksichtigung negativer österreichischer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Deutschland

Leitsatz

1. Negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind nach Art. 23 Abs. 1 DBA-Österreich aus der Bemessungsgrundlage der deutschen Einkommensteuer auszunehmen (sog. Freistellungsmethode).

2. Ein Verlustausgleich kommt auch nicht aufgrund des Anwendungsvorrangs des gemeinschaftlichen Primärrechts unter dem Aspekt sog. „finaler Verluste” in Betracht, wenn der Verlustausgleich im EU-Mitgliedstaat Österreich nicht aus tatsächlichen, sondern aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen ist.

3. Der Verlust ist auch nicht im Rahmen des negativen Progressionsvorbehalts nach § 32b EStG zu berücksichtigen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStR 2015 S. 6 Nr. 33
DStRE 2015 S. 1293 Nr. 21
IAAAE-73725

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