Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Lohn und Gehalt | Künstlersozialabgabe bleibt stabil – Entwurf zu Sachbezügen 2015
[i]Krüger, Neuregelung zur Künstlersozialversicherung – Ausweitung der Prüfungen, BBK kompakt 14/2014 S. 652 NWB IAAAE-68752 Im kommenden Jahr bleibt der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung stabil bei 5,2 %. Die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2015 hierfür wurde am im Bundesgesetzblatt verkündet.
Die Sachbezüge für Verpflegung sollen im kommenden Jahr ebenfalls stabil bleiben und unverändert monatlich 229 € betragen. Die Werte für die Unterkunft sollen von 221 € auf 223 € pro Monat steigen. Das sieht der 7. Entwurf zur Änderung der SvEV vor, dem der Bundesrat noch zustimmen muss. In aller Regel ändern sich die Werte der Entwurfs-Fassung nicht mehr.