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EuGH 03.07.2014 C-102/13 P, BBK 19/2014 S. 890

Steuerrecht | Klage zur Sanierungsklausel gescheitert

Der EuGH hat die Klage der Bundesrepublik Deutschland gegen die mögliche Europarechtswidrigkeit der Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG zurückgewiesen. Die Klage richtete sich gegen den Beschluss [i]Bundesrepublik hat Klagefrist versäumtder EU-Kommission, mit dem diese die Sanierungsklausel als europarechtswidrig eingestuft hatte . Das Europäische Gericht (EuG) in der ersten Instanz verwarf die Klage als unzulässig, weil die Bundesrepublik die Klagefrist um einen Tag versäumt hatte . Der EuGH in der zweiten Instanz schloss sich nun dem Urteil an.

[i]Klagen der Unternehmen noch nicht entschieden Damit hat die Bundesrepublik Deutschland keine Chance mehr, gegen den Beschluss der EU-Kommission vorzugehen; denn der EuGH war für sie die letzte Instanz. Allerdings sind noch 15 Klagen betroffener Unternehmen beim EuG, also in der ersten Instanz, anhängig. Hat eine dies...