BBK Nr. 19 vom Seite 881

Reformen über Reformen

Christoph Linkemann | verantw. Redakteur | bbk-redaktion@nwb.de

Dass [i]Änderungen durch das KroatienAnpG nach der Gesetzesreform immer auch vor der nächsten Reform ist, zeigt der Beitrag von Karl-Hermann Eckert ab Seite 900: Er fasst die Änderungen bei der Umsatzsteuer durch das KroatienAnpG zusammen und ermöglicht es, schnell zu prüfen, was davon für Sie relevant ist. Besonders hervorzuheben sind Anpassungen bei der Mindestbemessungsgrundlage, Änderungen [i]Heuser, Umsatzsteuerliche Ortsverlagerung bei elektronischen Dienstleistungen ab 2015, BBK 4/2014 S. 197 NWB UAAAE-55149 bei der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen, der Lieferung von Tablet-Computern und Metallen sowie die Einführung des sog. Mini-One-Stop-Shops, mit dem eine neue Ortsregelung für elektronische Dienstleistungen umgesetzt wird. Michael Heuser hatte in BBK 4/2014 bereits hierauf hingewiesen und den Unternehmen geraten, sich auch trotz der fehlenden Gesetzesgrundlage mit dem Thema zu befassen. Nun, kurz vor dem Jahresende, erfolgt endlich die gesetzliche Umsetzung. Dass der Gesetzgeber es nicht bei diesem Gesetz bewenden lassen wird, zeigt der Ausblick auf die zu erwartenden umsatzsteuerlichen Änderungen 2015.

Eine [i]Bilanzrichtlinie- Umsetzungsgesetz weitere Reform: Die Umsetzung der neuen Bilanzrichtlinie. In BBK 17/2014 hatte Prof. Dr. Carsten Theile die geplanten Änderungen für den Jahresabschluss vorgestellt. In dieser Ausgabe folgt der Konzernabschluss. Hier ist die geplante Verschärfung bei der Befreiung von Tochter-Kapitalgesellschaften von Aufstellung, Prüfung und Offenlegung besonders hervorzuheben. Der Gesetzgeber sollte hier noch nachbessern, so sein Fazit.

Sachbezüge [i]Umsetzung der Rechtsprechung zu sonstigen Sachbezügen sind Bestandteil vieler Vergütungsvereinbarungen und unterliegen bei der Pauschalversteuerung nicht der Sozialversicherungspflicht. Nach Ansicht der Sozialversicherungsträger sollte das aber nur für laufende Sachbezüge gelten, also solche, die wiederholt geleistet werden. Bereits vor zwei Jahren hat das BSG dem widersprochen, nun endlich haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung die Rechtsprechung umgesetzt. Sabine Sailer und Christian Eisele stellen das Urteil und seine Konsequenzen ab Seite 913 vor.

Der [i]Buchung eines Sicherheitseinbehalts Einbehalt eines Teil des Rechnungsbetrags bei einem Werkvertrag durch den Leistungsempfänger ist ein gängiges Mittel, um eine Schlechtleistung auch für längere Zeiträume abzusichern. Damit aber der Auftragnehmer nicht schlechter gestellt wird, kann die Zahlung auf ein Treuhandkonto erfolgen. Durch eine auflösende Bedingung wird dann die endgültige Verfügungsgewalt über den Betrag bestimmt. Dr. Volker Endert zeigt im Buchführungs-Seminar ab Seite 895, welche umsatzsteuerlichen Folgen ein Sicherheitseinbehalt nach sich zieht.

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Christoph Linkemann

Fundstelle(n):
BBK 2014 Seite 881
QAAAE-73689