Auflösung einer Ansparrücklage beim einzig verbleibenden Gesellschafter einer GbR?
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Geht eine im Rahmen einer zweigliedrigen Personengesellschaft im Gesamthandsvermögen (möglicherweise rechtswidrig) gebildete Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG a.F. nach Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters auf das dann verbleibende Einzelunternehmen des letzten Gesellschafters über mit der Folge, dass nach Ausbleiben einer Investition im zweiten Wirtschaftsjahr nach Investitionsbildung gemäß § 7g Abs. 4 Satz 2 EStG a.F. eine Auflösung in der Gewinnermittlung des Einzelunternehmens zu erfolgen hat?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
ZAAAE-73673