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Gewerbesteuer | Grundsätzlich kein Gewerbesteuererlass bei gewerblicher Zwischenverpachtung
Die Besteuerungsfolgen, die aus der Hinzurechnung der Mieten und Pachten für weitervermietete oder verpachtete Immobilien zum Gewinn aus Gewerbebetrieb gem. § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG 2002 i. d. F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 resultieren, entsprechen im Regelfall den gesetzgeberischen Wertungen und rechtfertigen daher gemäß grds. keinen Erlass der Gewerbesteuer wegen sachlicher Unbilligkeit.
Das Urteil ist im Zusammenhang mit dem NWB XAAAE-73558 zu sehen, mit dem der BFH die Verfassungsmäßigkeit der Hinzurechnungsvorschrift bejaht und auch bei Mehrfachhinzurechnungen keinen Spielraum für eine teleologische Reduzierung der Hinzurechnungsvorschrift sieht. Im Streitfall konnte die klagende GmbH die hohe Gewerbesteuerbelastung durch die Pacht von z...