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NWB Nr. 40 vom Seite 3039

Kroatien-Anpassungsgesetzgesetz – Änderungen des Steuerberatungsgesetzes

[i]Hörster, NWB 30/2014 S. 2243Durch das Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (Kroatien-Anpassungsgesetz) wurde auch das Steuerberatungsgesetz geändert. Im Wesentlichen verfolgen die Änderungen das [i]infoCenter „Berufsrecht der Steuerberater“ NWB DAAAC-32141Ziel, die Abwehr von unerlaubter Hilfeleistung in Steuersachen zu optimieren, um dadurch eine ordnungsgemäße und qualitativ einwandfreie Hilfeleistung in Steuersachen sicherzustellen.

Befugnis der Steuerberaterkammern zur Abwehr unbefugter Hilfeleistung in Steuersachen

[i]Pflichtaufgabe der SteuerberaterkammerIn dem neu eingefügten § 76 Abs. 11 StBerG wird ausdrücklich festgeschrieben, dass die Abwehr unerlaubter Hilfeleistung in Steuersachen zu den Pflichtaufgaben der Steuerberaterkammer gehört. Es handelt sich insoweit um eine Klarstellung, da die Steuerberaterkammern auch schon bisher in Wahrnehmung ihrer Aufgabe, die beruflichen Belange der Mitglieder zu wahren (vgl. § 76 Abs. 1 StBerG), wettbewerbsrechtlich gegen Personen, die unbefugt Hilfe in Steuersachen leisten, vorgegangen sind.

Mitteilungspflicht der Finanzbehörde bei unbefugter Hilfeleistung in Steuersachen

Wer unbefugt Hilfe in Steuersachen leistet, begeht eine Ordnungswidrigkeit (vgl. § 160 StBerG), die mit einem Bußgeld geahndet werden kann....