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NWB Nr. 40 vom Seite 2984

Nachschau als (neuer) Selbstanzeigen-Sperrgrund

Lukas Hilbert

Unlängst wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung veröffentlicht (dazu Geuenich, NWB 37/2014 S. 2763). Das sicherlich insbesondere als (rechts-)politische Antwort auf Entwicklungen der jüngeren Zeit zu deutende Gesetzesvorhaben wird vornehmlich Verschärfungen, aber auch andere Anpassungen und Ergänzungen zum Instrument der steuerlichen Selbstanzeige bringen. Für die fiskalisch sowie unternehmenspraktisch äußerst wichtigen Bereiche der Umsatz- und Lohnsteuer sind gleich mehrere Änderungen vorgesehen. Ein neuer Abs. 2a in der maßgeblichen Norm § 371 AO soll – außerhalb der jährlichen Meldungen – für nachträgliche Korrekturen bei Lohn- und Umsatzsteueranmeldungen Ausnahmen vom Vollständigkeitsgebot der Anzeige und von den Regelungen zur Tatentdeckung schaffen. Es ist beabsichtigt, korrigierte oder verspätete Anmeldungen insoweit künftig wieder als wirksame Teilselbstanzeigen anzuerkennen. Notwendig sind die fraglichen „Reparaturarbeiten“, um Verwerfungen und nicht beabsichtigte Kriminalisierungen in den Gebieten des steuerlichen Massenverfahrens zu mildern respektive zu vermeiden. Ebendiese waren – so lässt...BGBl 2011 I S. 676