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Auch Banken müssen Provisionen ungefragt mitteilen
In diese Thematik reiht sich ein aktuelles Urteil ein, das besagt, dass auch Banken ihre Kunden ab dem ungefragt über alle Provisionen aufklären müssen, die sie beim Verkauf von Geldanlagen erhalten. Dies stellt das jüngste fest NWB ZAAAE-69753.
Die FAZ teilt dazu mit: „Es ist der Schlusspunkt eines Streites, der seit 110 Jahren die Gemüter bewegt. Damals hat das Reichsgericht in Leipzig entschieden, es sei ein Verstoß gegen S. 329den Grundsatz von Treu und Glauben, wenn der Berater einer Bank für den Verkauf von Wertpapieren auch Geld von dritter Seite bekomme.“ Anleger sollten sich jedoch nicht zu früh freuen, so die FAZ. Erstens sei die Information über die Provision keine Verpflichtung zur Herausgabe der Vergütung, und zweitens sei die Offenlegung der Zuwen...