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NWB EV 10/2014 S. 328

Lebensversicherungsreform tritt in Kraft

Am trat das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) in Kraft. Einige der neuen Vorschriften greifen sofort, andere erst zum Jahreswechsel. Prinzipiell sollen mit dem LVRG die Lebensversicherer für eine lang andauernde Niedrigzinsphase gerüstet und die vorhandenen Mittel gerechter zwischen ausscheidenden und verbleibenden Kunden verteilt werden.

Eine wesentliche Neuerung, die sofort in Kraft tritt, betrifft die Beteiligung ausscheidender Kunden an den Bewertungsreserven auf festverzinsliche Wertpapiere. Die Unternehmen dürfen diese nur noch zur Hälfte an ausscheidende Kunden auszahlen, wenn die zugesagten Leistungen aller Versicherten gesichert sind.

Wichtig: An den Bewertungsreserven von Aktien oder Immobilien bleiben ausscheidende Kunden uneingeschränkt zur Hälfte beteil...