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FG München Urteil v. - 15 K 275/14

Gesetze: FGO § 69 Abs. 3, FGO § 69 Abs. 5 S. 3, FGO § 69 Abs. 7

Keine Umdeutung einer von einerm Steuerberater erhobenden unzulässigen AdV-Klage in einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Leitsatz

1. Die Klage gegen eine die Aussetzung der Vollziehung ablehnende Einspruchsentscheidung ist gem. § 69 Abs. 7 FGO unstatthaft und damit unzulässig.

2. Eine solche von einem Steuerberater erhobene ADV-Klage kann nicht in einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung umgedeutet werden.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
ZAAAE-73151

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