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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 11 | Betriebsausgaben: Ferrari ist bei einem freiberuflichen Tierarzt nicht angemessen

Ob die Aufwendungen für ein Fahrzeug unangemessen sind, bestimmt sich nach einem aktuellen Urteil des BFH danach, ob ein ordentlicher und gewissenhafter Unternehmer – ungeachtet seiner Freiheit, den Umfang seiner Erwerbsaufwendungen selbst bestimmen zu dürfen – angesichts der erwarteten Vorteile und Kosten die Aufwendungen nach den Umständen des Einzelfalles ebenfalls auf sich genommen haben würde. Bei Kosten von 14,56 €/km für den Ferrari eines Tierarztes ist das zu verneinen.

Der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs hat sich mit der spannenden Frage befasst, wann die Aufwendungen für ein Luxusfahrzeug unangemessen sind.

Im Streitfall hatte ein selbständig tätiger Fachtierarzt für Kleintiere, der einen jährlichen Gewinn von rund 250.000 € erzielte, einen 400 PS-starken Ferrari Spider geleast – für knapp 2.000 Euro im Monat. Innerhalb von drei Jahren nutzte der Freiberufler den Sportwagen nachweislich für 20 betriebliche Fahrten. Nicht im Rahmen seiner eigentlichen Tätigkeit als Tierarzt, sondern insbesondere bei der Reise zu Fortbildungsveranstaltungen und zu Gerichtsterminen. Im Jahr kamen so gerade einmal zwischen 2.100 und 3.800 km zusammen. Die K...