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Holdinggesellschaften
Dieser Lexikonbeitrag ist unter Umständen veraltet. Sein Inhalt ist unverändert auf dem Stand der gedruckten IWB-Ausgabe, in der er veröffentlicht worden ist. Die aktualisierten und weiteren Stichworte des Lexikons des internationalen Steuerrechts mit dem Stand 2019 finden Sie jetzt hier.
I. Begriffsbestimmungen und Ausgestaltungsformen
[i]Zur Konzernstrukturierung hält eine Holding auf Dauer UnternehmensanteileHoldinggesellschaften (auch Dachgesellschaften) stellen ein verbreitetes Gestaltungsinstrument zur Strukturierung von Konzernunternehmungen dar. Hierbei ist unter einer Holding ein Unternehmen zu verstehen, dessen Hauptzweck darin besteht, dauerhaft Anteile an anderen Unternehmen zu halten.
[i]Kennzeichnend sind mehrere Ebenen im GesamtkonzernMithin stellt eine Holding keine eigene Rechtsform, sondern vielmehr eine besondere Form der Organisation der Konzernstruktur dar. Eine Holding-Organisation besteht aus mindestens zwei Ebenen, einer Muttergesellschaft, der eigentlichen Holding, sowie mehreren rechtlich und organisatorisch selbständigen Tochterunternehmen, an denen die Holdinggesellschaft eine Beteiligung hält. Als Holdinggesellschaften können sowohl Kapitalgesellschaften als auch Personengesellschaften sowie grundsätzlich auch Betriebsstätten agieren.
[i]Die Dachgesellschaft entfaltet oft keine aktive GeschäftstätigkeitDie Funktion der Holdin...