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Umsatzsteuer | Leistungsort für elektronisch erbrachte Dienstleistungen ab
Die Vorschriften zur Bestimmung des Leistungsorts werden sich am ändern. Telekommunikations-, Rundfunk- und elektronische Dienste für Verbraucher werden zukünftig in dem Land besteuert, in dem der Kunde ansässig ist. Unternehmen können in diesem Zusammenhang ein Land als einzige Anlaufstelle für MwSt-Identifikation, Abgabe von MwSt-Erklärungen und Entrichtung der in allen Verbrauchsmitgliedstaaten geschuldeten Mehrwertsteuer bestimmen. Die Europäische Kommission hat hierzu einen Leitfaden entwickelt, der nunmehr in 24 Sprachen übersetzt wurde.
Hintergrund: Die Regelung für die kleine einzige Anlaufstelle tritt am in Kraft. Sie erlaubt es Unternehmen, die Nichtsteuerpflichtigen in anderen Mitgliedstaaten, in denen sie selbst nicht ansässig sind, Telekommunikations-, ...