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Berufsrecht | Auftragsbezogene Grenzen der Beratungs- und Aufklärungspflichten des Steuerberaters
Die Aufgaben des Steuerberaters ergeben sich aus Inhalt und Umfang des ihm erteilten Mandats. Nur in den hierdurch gezogenen Grenzen hat er seinen Auftraggeber auch ungefragt über die bei der Bearbeitung auftauchenden steuerrechtlichen Fragen zu belehren sowie – als vertragliche Nebenpflicht – auf drohende Fehlentscheidungen des Mandanten, die für ihn offen zutage liegen oder auf den ersten Blick offensichtlich sind, hinzuweisen. [i]Ditges, NWB 18/2013 S. 1422 und NWB 22/2014 S. 1670Der Steuerberater muss den nach den Umständen sichersten Weg zu dem erstrebten steuerlichen Ziel aufzeigen und sachgerechte Vorschläge zu dessen Verwirklichung unterbreiten (vgl. , ZIP 1998 S. 648). Ohne entsprechende Beauftragung ist er allerdings nicht verpflichtet, von sich au...