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KG Berlin 26.05.2014 1 W 55/14, NWB 39/2014 S. 2912

Grundstücksrecht | Verwalterzustimmung bei Veräußerung von Wohnungseigentum

Macht eine Teilungserklärung nach § 12 WEG die Veräußerung des Wohnungseigentums von der Zustimmung des Verwalters mit Ausnahme der Erstveräußerung abhängig, ist dieser Ausnahmetatbestand bereits dann „verbraucht“, wenn die teilende Eigentümerin als Gesellschaft bürgerlichen Rechts die entstandenen Wohnungseigentumsrechte auf ihre Gesellschafter überträgt. Folge hiervon ist, dass eine sich daran anschließende Veräußerung [i]Zu den Fallstricken eines WEG-Verwaltervertrags Lemke, NWB 7/2014 S. 457vom Gesellschafter an einen Dritten dann zustimmungspflichtig wird.

Anmerkung:

§ 12 WEG setzt eine Veräußerung, also eine rechtsgeschäftliche Übertragung (= Auflassung) des Wohnungseigentums unter Lebenden voraus, so dass eine Gesamtrechtsnachfolge kraft Gesetzes wie Erbfolge oder Verschmelzung oder Abspaltung nach dem UmwG nicht erfasst wird. Insoweit würde damit selb...