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Energieausweis: Strom und Wärme müssen getrennt ausgewiesen werden
Bei gewerblichen Immobilien müssen die Energiewerte für Strom und Wärme getrennt ausgewiesen werden; die Angabe von Effizienzklassen wie bei Privathäusern entfällt.
Der separate Ausweis des Stromverbrauchs ist erforderlich, weil in vielen Unternehmen Klima- und Lüftungsanlagen installiert sind. Ausgenommen von der Ausweispflicht sind Denkmalimmobilien und Gewerbebauten, die weniger als vier Monate geheizt und weniger als zwei Monate gekühlt werden, was für die meisten Handwerksbetriebe zutreffen sollte.
Bei der Analyse und beim Vergleich der Energiekosten unterstützen Sie in der NWB Datenbank die Berechnungsprogramme
Energiekosten-Analyse NWB FAAAE-46902 und
Energiekosten-Vergleichsrechner NWB WAAAE-62515.