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NWB BB 10/2014 S. 293

Energieausweis: Strom und Wärme müssen getrennt ausgewiesen werden

Bei gewerblichen Immobilien müssen die Energiewerte für Strom und Wärme getrennt ausgewiesen werden; die Angabe von Effizienzklassen wie bei Privathäusern entfällt.

Der separate Ausweis des Stromverbrauchs ist erforderlich, weil in vielen Unternehmen Klima- und Lüftungsanlagen installiert sind. Ausgenommen von der Ausweispflicht sind Denkmalimmobilien und Gewerbebauten, die weniger als vier Monate geheizt und weniger als zwei Monate gekühlt werden, was für die meisten Handwerksbetriebe zutreffen sollte.

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