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NWB BB 10/2014 S. 294

Arbeitsrecht: Datenlöschung führt zur Kündigung

Wer unberechtigt Daten, z. B. Dateien, Kontakte, Mails oder Termine, vom betrieblichen Computer löscht, riskiert eine fristlose Entlassung, da er so das Vertrauen in seine Integrität zerstört.

Betriebliche Daten stehen in der Verfügungsmacht des Arbeitgebers; die eigenmächtige Löschung durch einen Arbeitnehmer verstößt gegen grundlegende Nebenpflichten des Arbeitsvertrags, der eine fristlose Kündigung rechtfertigt (vgl. ).