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SteuerStud Nr. 10 vom Seite 599

Berufsausbildung Privatsache?

Fehlende Akzeptanz der BFH-Rechtsprechung durch den Gesetzgeber

RiFG Prof. Dr. Volker Kreft

Die Bedeutung der Bildung ist unbestritten. Ein Land wie Deutschland hat keine bedeutenden Bodenschätze. Unser Kapital ist die Bildung. Aber qualitativ hochwertige Bildung verursacht auch erhebliche Kosten, sowohl für den Staat, als auch für die Bürger. So sind die Bildungsausgaben des Staates zwischen den Jahren 2010 und 2012 um 4,6 Mrd. € auf 247,4 Mrd. € gestiegen, das sind 9,3 % des BIP. Hierunter fällt in erster Linie der Sach- und Personalaufwand für Bildungseinrichtungen. Aus steuerrechtlicher Sicht ist in diesem Zusammenhang seit vielen Jahren umstritten, inwieweit sich der Staat darüber hinaus auch an den erheblichen Bildungskosten der Bürger „beteiligen“ muss, m. a. W. inwieweit eine steuermindernde Abzugsfähigkeit der Kosten vom Steuergesetzgeber zu gewährleisten ist. In diesem Zusammenhang ist die Frage bis heute unbeantwortet, welche Bildungskosten der – i. d. R. steuerlich unbeachtlichen – Privatsphäre (bestenfalls Abzug als beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben) und welche der Erwerbssphäre (Abzug als Betriebsausgaben oder Werbungskosten) zuzuordnen sind. Dieser Frage geht der folgende Beitrag nach.

I. Systematische Einordnung

Die G...