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SteuerStud Nr. 10 vom Beilage Seite 3

Verzinsung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis

Systematik und Reformbedarf

Prof. Dr. iur. Roman Seer

Zinsen sind nach § 3 Abs. 4 AO steuerliche Nebenleistungen. Deshalb werden sie gerne unterschätzt. Sie besitzen aber eine erhebliche praktische Bedeutung. Allein in der Außenprüfung entfallen ca. 15 % des Mehrergebnisses auf Zinsen (ca. 3 Mrd. € p. a.). In jüngster Zeit ist zudem der kapitalmarktferne Zinssatz von 6 % in den verfassungsrechtlichen Fokus gelangt. Der nachfolgende Beitrag gibt einen umfassenden Überblick über das komplexe Zinssystem und setzt sich zugleich kritisch mit der derzeitigen Rechtslage auseinander.

I. Rechtsentwicklung

Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis werden nur verzinst, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist, § 233 Satz 1 AO. Ansprüche auf steuerliche Nebenleistungen (§ 3 Abs. 4 AO) und die entsprechenden Erstattungsansprüche werden nicht verzinst, § 233 Satz 2 AO. Dies entspricht dem Zinseszinsverbot des § 289 Satz 1 BGB. Mit dem Erlass der Abgabenordnung 1977 mit Wirkung zum führte der Gesetzgeber die bis dato in der Reichsabgabenordnung und im sog. Steuersäumnisgesetz vorhandenen Zinsregelungen im Fünften Teil (Erhebungsverfahren) unter dem Unterabschnitt „V...