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NWB Nr. 39 vom Beilage Seite 16

Die Weiterbeschäftigung von Rentnern – Steuern, Sozialversicherung, Lohnbuchhaltung

Die abschlagsfreie „Rente mit 63“

Markus Stier

[i]Marburger, NWB 36/2014 S. 2722Nicht alle Arbeitnehmer gehen mit Erreichen des Renteneintrittsalters in den Ruhestand; einige arbeiten auch danach noch weiter. Die Behandlung dieser besonderen Abrechnungsgruppe in der Einkommensteuer, Sozialversicherung und der Lohnbuchhaltung wird nachfolgend dargestellt. Dabei wird auch Bezug auf die zum eingeführte abschlagsfreie „Rente mit 63“ genommen.

I. Vollrente oder Teilrente

§ 42 SGB VI räumt Versicherten das Recht ein, eine Rente wegen Alters in voller Höhe (= sog. Vollrente) oder eine Teilrente in Anspruch zu nehmen.

Wann ist die sog. Regelaltersgrenze erreicht?

Seit [i]Gestaffelte Anhebung der Regelaltersgrenzedem ist mit dem Rentenversicherungs-Altersgrenzenanpassungsgesetz (BGBl 2007 I S. 554) die Grenze der Regelaltersgrenze von 65 Jahre auf 67 Jahre angehoben worden. Diese Anhebung wurde allerdings nicht in einem Schritt vollzogen, sondern wird nach Geburtenjahrgängen gestaffelt.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Anhebung der Grenze der Regelaltersgrenze
Geburtsjahr Versicherte
Anhebung um Monate
auf Alter Jahr
auf Alter Monat
1947
1
65
1
1948
2
65
2
1949
3
65
3
...
...
...
...
1958
12
66
0
1959
14
66
2
1960
16
66
4
1961
18
66
6
1962
20
66
8
1963
22
66
10
1964
24
67
0

[Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund, Berlin]S. 17

[i]Ab Geburtenjahrgang 1964 beträgt Regelalter 67 JahreDie Regelaltersgrenze wird nac...

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