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NWB Nr. 39 vom Beilage Seite 9

Berücksichtigung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung

Das ist ja eine Zumutung! – oder: Welche Belastungen sind eigentlich „zumutbar“?

Wolfgang Adomat

Grundsätzlich sieht das Einkommensteuergesetz einen Abzug privater Ausgaben – wie Krankheitskosten – nicht vor (§ 12 EStG). Es gibt allerdings zwei Ausnahmen: der Bereich der Sonderausgaben und der außergewöhnlichen Belastungen. Unter bestimmten Voraussetzungen lässt der Gesetzgeber Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung zum Abzug zu. Durch die Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, aber auch durch die Vielschichtigkeit dieser Aufwendungen ist es in diesem Bereich sehr unübersichtlich geworden und führt damit immer wieder zu Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung.

Arbeitshilfen:

In der NWB Datenbank sind aufrufbar:

I. Grundsätzliches zu den außergewöhnlichen Belastungen

[i]Einzelfälle und typisierte FälleGem. §§ 33 bis 33b EStG können zwei Gruppen von außergewöhnlichen Belastungen unterschieden werden:

  • Einzelfälle gem. § 33 EStG (hierunter fallen u. a. auch die Krankheitskosten); S. 10

  • typisierte Fälle, die vom Gesetzgeber explizit...


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