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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 3 K 237/13 EFG 2014 S. 2019 Nr. 23

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5, EStG § 9 Abs. 5 Satz 1

Einkommensteuer: Verpflegungsmehraufwand des Arbeitnehmers in Outsourcing-Konstellationen

Leitsatz

1. In einem sog. Outsourcing-Fall (vgl. , BFHE 236, 426, BStBl II 2012, 827) ist die betriebliche Einrichtung des alten Arbeitgebers, in der der Arbeitnehmer bisher tätig gewesen ist, für ihn ab dem Arbeitgeberwechsel auch dann keine regelmäßige Arbeitsstätte mehr, wenn ihm in Aussicht gestellt wird, dass er für eine Übergangszeit für den neuen Arbeitgeber weiter dort tätig sein wird.

2. Bei der daher dem Grunde nach möglichen Berücksichtigung eines Verpflegungsmehraufwandes ist die Tätigkeitszeit, die der Arbeitnehmer vor dem Arbeitgeberwechsel an dem Tätigkeitsort bereits zugebracht hat, allerdings in die Dreimonatsfrist des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 i. V. m. § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG a. F. einzurechnen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2014 S. 2019 Nr. 23
BAAAE-72764

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