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Weitergabe von Provisionszahlungen eines Zentralregulierers
; veröffentlicht am 27. 8. 2014
Die Zentralregulierung organisiert, als Abrechnungssystem, die Zahlungsströme zwischen Lieferanten und Mitgliedern von Einkaufsgemeinschaften. Der BFH hat nun zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Preisnachlässen eines Zentralregulierers entschieden.
A. Leitsatz
Preisnachlässe, die ein Zentralregulierer seinen Anschlusskunden für den Bezug von Waren von bestimmten Lieferanten gewährt, mindern nicht die Bemessungsgrundlage für die Leistungen, die der Zentralregulierer gegenüber den Lieferanten erbringt, und führen dementsprechend auch nicht zu einer Berichtigung des Vorsteuerabzugs beim Anschlusskunden (Aufgabe des , BFHE 221 S. 429, BStBl 2008 II S. 997; und Folgeentscheidung zum „Ibero Tours“, UR 2014 S. 234).
B. Sachverhalt
Ein Zentralregulierer schloss mit Lieferanten sog. Verrechnungsabkommen ab. Darin verpflichtete sich der Zentralregulierer, sich für den Warenabsatz der Lieferanten einzusetzen und im Wege des Schuldbeitritts das Delkredere und die Zentralregulierung für alle Lieferungen an die Anschlusskunden zu übernehmen, die unter das jeweilige Abkommen fielen. Die Verträge über die...