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Privatnutzung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen
Sonderregelungen für die Versteuerung
Mit Verabschiedung des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes im Juni 2013 traten Sonderregelungen für die Versteuerung der Privatnutzung von Elektro- und extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen rückwirkend auf den in Kraft. Mit (BStBl 2014 I S. 835) erläuterte das BMF nunmehr die gesetzlichen Regelungen.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Begünstigung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen
1. Förderung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen
[i]Emissionsarme und -freie Fahrzeuge sollen gefördert werdenDie Anstrengung Deutschlands, dem Klimawandel entgegenzutreten, macht auch vor der Deutschen liebstem Kind – dem Auto – nicht Halt. Der Absatz von emissionsarmen und emissionsfreien Fahrzeugen in Form von Elektro- sowie Hybridelektrofahrzeugen soll gefördert werden, nicht zuletzt auch, um über die Nachfrage die Innovationsbereitschaft der deutschen Autobauer in diesem Bereich zu unterstützen, denn in Deutschland fristen diese Fahrzeuge immer noch ein Schattendasein. Entsprechend der Zulassungsstatistik des Kraftfahrzeug-Bundesamts wurden im Jahr 2013 von 2.952.431 neu S. 2871zugelassenen Pkw gerade einmal 6.051 Fahrzeuge elektrisch und ...