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Internationale Mitarbeitereinsätze
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 643Die vorrübergehende Entsendung von Mitarbeitern in das Ausland ist Ausdruck einer globalen Wirtschaft und der vielfältigen deutschen Aktivitäten in Auslandsmärkten gleichermaßen. Diese temporären Entsendungen berühren arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Fragen.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
I. Arbeitsrechtliche Aspekte
[i]Zusatzvereinbarung als Ergänzung zum ArbeitsvertragDie üblichste Regelung des Auslandseinsatzes erfolgt über eine Zusatzvereinbarung zum bestehenden Arbeitsvertrag – die sog. Entsendevereinbarung. Sie ist kein eigenständiger Arbeitsvertrag, sondern eine bloße Nebenabrede dazu.
[i]Ruhensvereinbarung und lokaler VertragEin Entsendevertrag ist ungeeignet, soweit vor einer Arbeitserlaubnis im anderen Staat ein lokaler Vertrag mit der Einsatzgesellschaft abgeschlossen werden muss. Insbesondere in diesen Fällen bietet sich die Ruhendstellung des bestehenden inländischen Vertrags und der Abschluss eines (befristeten) lokalen Arbeitsvertrags nach den arbeitsrechtlichen Regelungen des Einsatzlandes an. Damit kommen die Hauptleistungspflichten aus dem ursprünglichen Arbeitsvertrag für die Dauer des Auslandseinsatzes nicht mehr zum Tragen. Trotzdem bestehen die Nebenpflichten und die Bet...