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PiR Nr. 9 vom Seite 266

Klarstellung an IFRS 11

Wurden alle Unklarheiten restlos beseitigt?

Dr. Fedor Zeyer und Tobias Frank

Mit der am veröffentlichten Änderung zu IFRS 11 (Amendment to IFRS 11 Joint Arrangements) hat der IASB eine in der Praxis vorherrschende Vielfalt an Bilanzierungsmöglichkeiten eingeschränkt. Bisher war unklar, ob IFRS-Anwender beim Erwerb einer Beteiligung an einer joint operation den Regelungen von IFRS 3 Business Combinations zu folgen haben, wenn die gemeinschaftliche Tätigkeit einen Geschäftsbetrieb i. S. von IFRS 3 darstellt. Zur Diskussion stand, ob der Erwerber bei der erstmaligen Erfassung einer solchen Beteiligung die Prinzipien von IFRS 3 anzuwenden hat oder ob stattdessen die Bilanzierung als Gruppe von Vermögenswerten und Schulden vorrangig ist . Der vorliegende Beitrag zeigt auf, an welchen Stellen die Änderungen für die Bilanzierungspraxis zu Klarstellungen führen und inwieweit weiterhin Auslegungsspielräume bestehen.

Zeyer/Frank, Bilanzierung von Beteiligungen an joint operations nach IFRS 11, PiR 2013 S. 103
NWB QAAAE-32991

Kernaussagen
  • Der IASB präferiert den IFRS 3 approach und verbietet sowohl den cost approach als auch kombinierte Ansätze.

  • Stellt eine joint operation einen Geschäftsbetrieb nach IFRS 3 dar, sind dessen Regelungen vollständig verbindlich anzuwenden,...

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