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Anwendung des Abgeltungsteuersatzes bei Kapitalerträgen aus einer Stundungsvereinbarung zwischen Angehörigen i. S. des § 15 AO
Die Anwendung des gesonderten Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 32d Abs. 1 EStG auf Kapitalerträge, die aus der Stundung einer Kaufpreisforderung erzielt werden, ist nicht nach § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG ausgeschlossen, wenn Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge zwar Angehörige i. S. des § 15 AO sind, für eine missbräuchliche Gestaltung jedoch keine Anhaltspunkte vorliegen (Bezug: § 32d Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a, § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG; Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 GG; § 15 AO; § 138 InsO; § 1 Abs. 2 AStG; § 10 Abs. 5 UStG).
Die Klägerin verkaufte Firmenbeteiligungen an einer KG, einer GbR und einer GmbH an ihren Bruder. Nach dem Gesellschaftsvertrag der bereits vom Vater gegründeten KG und GbR sollte ein Kaufpreis in drei Raten zu zahlen sein. Ein Auseinandersetzungsguthaben bei Ausscheiden eines Gesellschafters war ab dem Tag des Ausscheidens mit dem Zinssatz für Kontoko...