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Berufsrecht | Rückforderung der Maklercourtage bei nichtigem Kauf einer Steuerberater- und Wirtschaftsprüferpraxis
Ist der Übertragungsvertrag für eine Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüferpraxis wegen Missachtung der berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht nichtig (§ 134 BGB), weil eine entsprechende vertragliche Regelung, die die Übernahme des Mandantenstamms sowie die Übergabe der Akten von der vorherigen Zustimmung der Mandanten abhängig machen sollte, nur zum Schein abgeschlossen worden ist und sich die Vertragsparteien von Anfang an darüber einig waren, die Übergabe relevanter Mandantendaten tatsächlich nicht von einer solchen (ausdrücklichen) Zustimmung abhängig zu machen [i]Hamminger, NWB 39/2012 S. 3187, erstreckt sich die daraus resultierende Nichtigkeit auch auf das der gesetzwidrigen Preisgabe von Mandanteninformationen zugrunde liegende Verpflichtungsgeschäft. Dabei kommt es nicht noch ...