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FG Köln 05.06.2014 15 K 2605/12, NWB 37/2014 S. 2755

Einkommensteuer | Zuflusszeitpunkt bei bestrittener Aufrechnung mit Fremdgeld

Der Besteuerungszeitpunkt richtet sich in der Regel nach der Erlangung der tatsächlichen Verfügungsmacht über das Wirtschaftsgut. Stellt sich später heraus, dass der Empfänger den ihm zunächst zugegangenen Wert nicht endgültig behalten darf, ist dieser Vorgang erst in dem späteren Veranlagungszeitraum zu berücksichtigen (§ 4 Abs. 3, § 11 EStG). Rechnet ein Rechtsanwalt Honoraransprüche mit Geldern auf, die er im Namen der Mandantin entgegengenommen hat, richtet sich der Zufluss nach der Erlangung der tatsächlichen Verfügungsmacht über das Geld. Stellt sich später heraus, dass die zunächst zugegangenen Beträge [i]infoCenter „Zufluss-Abfluss-Prinzip“ NWB YAAAB-05702 zurückgewährt werden müssen, ist dies nach dem erst in dem späteren Veranlagungszeitraum zu berücksichtigen.