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BFH 26.2.2014 I R 59/12, NWB 37/2014 S. 2754

Einkommensteuer | Verfassungsmäßigkeit der sog. Mindestbesteuerung bei Definitiveffekten

Mit wird eine Entscheidung des BVerfG eingeholt, ob § 8 Abs. 1 KStG 2002 i. V. mit § 10d Abs. 2 Satz 1 EStG 2002 i. d. F. des Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz vom 22. 12. 2003 (BGBl 2003 I S. 2840) und § 10a Satz 2 GewStG 2002 i. d. F. des Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes und anderer Gesetze vom 23. 12. 2003 (BGBl 2003 I S. 2922) gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen.

Anmerkung:

Mit Urteil (BStBl 2013 II S. 512) hatte der BFH entschieden, dass die sog. Mindestbesteuerung „in ihrer Grundkonzeption“ S. 2755 [i]Boller/Franke, NWB 10/2013 S. 668nicht verfassungswidrig ist. Das Gericht ist nun aber davon überzeugt, dass das nicht gilt, wenn der lediglich zeitliche Aufschub in einen endgültigen Ausschluss hineinwächst.