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Einkommensteuer | Kein Sonderausgabenabzug für Versorgungsleistungen beim Wirtschaftsüberlassungsvertrag
Gemäß sind nach der Neufassung des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG durch das JStG 2008 auf einem Wirtschaftsüberlassungsvertrag beruhende Leistungen des Nutzungsberechtigten an den Überlassenden nicht als Sonderausgaben abziehbar.
Anders als die Vorinstanz geht der BFH mit dem BMF (s. BStBl 2010 I S. 227) davon aus, dass die Nutzungsüberlassung im Rahmen eines sog. Wirtschaftsüberlassungsvertrags nach der Neufassung des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG durch das JStG 2008 nicht mehr als Übertragung einer betrieblichen Einheit (Betrieb, Teilbetrieb, Mitunternehmeranteil oder 50 %iger GmbH-Anteil) zu sehen ist und damit nicht mehr zum Abzug altenteilsähnlicher Versorgungsleistungen als Sonderausgaben berechtigt. Der BFH folgt der schon ...