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Umsatzsteuer | BMF-Schreiben zu Lieferungen von Mobilfunkgeräten
Das BMF stellt mit klar, dass die Lieferungen bestimmter mobiler Datenerfassungsgeräte in den Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Lieferungen von Mobilfunkgeräten fällt. Konkret geht es um mobile Datenerfassungsgeräte, die z. B. von Kurierdiensten zum Scannen des Barcodes der Sendung und als Unterschriftenpad eingesetzt werden.