Zusammenveranlagung gebietsfremder Ehegatten
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Sind bei der Zusammenveranlagung gebietsfremder Ehegatten die Einkunftsgrenzen des § 1a Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 EStG unmittelbar auf die gemeinsamen Einkünfte der Ehegatten anzuwenden, oder muss mindestens ein Ehegatte allein zusätzlich die Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 Satz 2 EStG erfüllen? - Muss der Steuerpflichtige für die Anwendung des § 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG selbst als unbeschränkt steuerpflichtig nach § 1 Abs. 3 EStG zu behandeln sein?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
XAAAE-72265