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Umsatzsteuer | Umsatzsteuer beim Sponsoring
Der Empfänger einer Sponsorenzuwendung, z. B. ein Verein, erbringt keine umsatzsteuerbare Leistung an den Sponsor, wenn er auf Plakaten, auf seiner Internetseite, in Ausstellungskatalogen oder in Veranstaltungshinweisen auf die Unterstützung durch den Sponsor lediglich hinweist . Ein solcher Hinweis kann durch Verwendung des Namens, des Enblems oder des Logos des [i]Verlinkung der Internetseite des Sponsors steuerbarSponsors erfolgen. Nicht zulässig ist jedoch eine Hervorhebung oder Verlinkung der Internetseiten des Sponsors .
Umsatzsteuerlich unschädlich ist es nach dem BMF auch, wenn der Sponsor auf seine Unterstützung lediglich hinweist. Hingegen [i]Vermarktung durch Sponsor umsatzsteuerbar liegt ein umsatzsteuerbarer Leistungsaustausch vor, wenn der Sponsor das ausdrückliche Recht erhält, die Sponsoringmaßnahme im Rahmen seiner eigenen Werbung zu vermark...