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Einkommensteuer – Ausschluss der Abgeltungsteuer für Gesellschafterdarlehen (FG)
Der 10. Senat des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass der Ausschluss der günstigen Abgeltungsbesteuerung für Zinsen aus einem Gesellschafterdarlehen, die eine Kapitalgesellschaft an einen zu mindestens 10 % beteiligten Gesellschafter zahlt, keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet. Auch die Versagung des Sparer-Pauschbetrages in Fällen, in denen der Abgeltungsteuersatz nicht zur Anwendung kommt, sei nicht verfassungswidrig (; Revision zugelassen).
Hintergrund:
§
20 Abs. 9 Satz 1 und 2 EStG sehen vor, dass bei der Ermittlung der Einkünfte
aus Kapitalvermögen als Werbungskosten grds. ein Betrag von 801 € bzw.
von 1.602 € bei zusammen veranlagten Eheleuten abzuziehen ist
(Sparer-Pauschbetrag), der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten i...