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Preisausschreiben für Apothekenpersonal: „Testen Sie Ihr Fachwissen"; unzulässige Wertreklame?
Sachverhalt
Die Beklagte warb für das von ihr vertriebene Arzneimittel Aspirin mit einer an Apothekenpersonal gerichteten sechsseitigen Beilage zur Ausgabe der Apothekenfachzeitschrift „PTAHeute“. Die Beilage enthielt Informationen über die Entstehung von Schmerzen, deren Behandlung und den in Aspirin enthaltenen Wirkstoff Acetylsalicylsäure. Auf der nachstehend wiedergegebenen Rückseite der Beilage wurden unter der Überschrift „Gewinnen Sie mit Aspirin“ acht Testfragen gestellt und als Belohnung für die richtige Beantwortung dieser Fragen die Verlosung von 10 Damengeldbörsen der Marke Esprit unter den Einsendern angekündigt.
Der Kläger, der Verband sozialer Wettbewerb e. V., sah in der Gewinnauslobung einen Verstoß gegen das heilmittelwerberechtliche Verbot von Werbegaben. Er beantragte, die Beklagte unter Androhung näher bezeichneter Ordnungsmittel zu verurteilen, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr für Arzneimittel mit der Ankündigung eines Gewinnspiels und dem Versprechen zu werben: „Testen Sie Ihr Fachwissen. Gewinnen Sie mit Aspirin …“.
Das Landgericht hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt. Die Berufung der Beklagten blieb ohne Erfolg. ...