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NWB BB 9/2014 S. 262

„Lockanrufe“ melden

Sog. Lockanrufe, bei denen Anrufer das Telefon nur ein oder zweimal klingeln lassen, um Rückrufe auf teure Mehrwertdienste zu provozieren, sind Betrug. Das hat das LG Osnabrück entschieden (vgl. Urteil vom - 3 StR 342/13) und wurde dabei vom BGH in seiner Auffassung bestätigt.

Die Bundesnetzagentur fordert nun betroffene Privatpersonen und auch Unternehmen auf, derartige Betrügereien zu melden, um die Dienste unterbinden zu können und so Betroffene vor Schäden schützen zu können.

Hinweis

Ein Beschwerdeformular steht Ihnen z. B. auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur zur Verfügung unter http://bit.ly/1pxYVNj.