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Der kartellrechtliche Aufnahmeanspruch im Vereinsrecht
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB BAAAE-71591 Berufs- und Wirtschaftsverbände, also Verbände, deren Vereinszweck darauf gerichtet ist, den Berufsstand bzw. die jeweilige Wirtschaftsbranche zu fördern, sind im Grundsatz frei in der Entscheidung darüber, welche Mitglieder sie aufnehmen. Diese Freiheit der Mitgliedschaft ist Spiegelbild der Freiheit eines jeden Einzelnen, darüber zu entscheiden, ob er in einen Verein und vorliegend in einen Berufsverband oder Wirtschaftsverband eintritt. Aufnahmefreiheit ist durch die Vereinsautonomie grundrechtlich geschützt. Gegenpool dieser Aufnahmefreiheit ist die Möglichkeit, eine einmal begründete Mitgliedschaft wieder zu beenden. Dies folgt für die Vereinsmitglieder schon aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch selbst und wird aus Sicht der Vereine üblicherweise in der Satzung geregelt, die Bestimmungen darüber enthält, wie eine Vereinsmitgliedschaft etwa durch Einleitung eines Ausschlussverfahrens wegen Pflichtverletzung wieder beendet werden kann.
Ausführlicher Beitrag s..
Kartellrechtliche Regelungen
[i]Gesetzliche Reglementierung für Berufs- und Wirtschaftsvereinigungen i. S. von § 20 Abs. 5 GWBDie autonome Entscheidungsbefugnis der Vereine über den Eintritt bzw. Ausschluss von Vereinsmitgliedern wird gesetzlich reglementiert, so...