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Steuerpolitisches Update aus Berlin
Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2015
[i]Bundeskabinett stimmt LStÄR 2015 zuDatei öffnenDas Bundeskabinett hat am den Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2015 (LStÄR 2015) zugestimmt. Damit die Verwaltungsanweisung in Kraft treten kann, muss nun noch der Bundesrat zustimmen.
[i]Harder-Buschner, NWB 22/2014 S. 1634Der Großteil der Änderungen in den LStÄR ist eher redaktioneller Art, da sie nun z. B. das neue Reisekostenrecht (Anwendung seit ) berücksichtigen. Durch die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts sind viele Textpassagen der bisherigen LStR in das Gesetz aufgenommen worden, so dass diese Passagen in den neuen LStÄR 2015 nun entbehrlich sind. Die wohl wichtigsten Änderungen der LStÄR 2015 betreffen die Behandlung von Sachbezügen:
[i]Aufmerksamkeiten nun bis 60 € steuerfreiNach § 8 Abs. 2 Satz 8 EStG können bei der Gestellung von Mahlzeiten durch den Arbeitgeber diese bis zu einem Wert von 60 € mit dem amtlichen Sachbezug bewertet werden. Diese Grenze von 60 € (Anhebung um 20 €) gilt nun auch für die Definition von Aufmerksamkeiten. Nach R 19.6 Abs. 1 LStÄR 2015 sind fortan Sachleistungen des Arbeitgebers, die auch im gesellschaftlichen Verkehr üblicherweise ausgetauscht werden und zu keiner ins Gewicht fallenden Bereicherung der Arbeitnehmer führen, bis zu einem Wert von 60 € kein Arbeitslohn. Gleiches gilt für Geschenke bei...