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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 08 | Fahrten zur Arbeit: Unfallkosten sind nicht neben Entfernungspauschale absetzbar

Der BFH hat aktuell entschieden, dass die Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale auch die Kosten einer Falschbetankung umfasst. Das Urteil ist übertragbar auf alle außergewöhnlichen Aufwendungen und damit auch auf Reparaturkosten nach einem Unfall zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte. Das BMF hat bisher in diesen Fällen einen Abzug als allgemeine Werbungskosten akzeptiert. Dafür gibt es laut BFH keine Rechtsgrundlage.

Wer seinen Pkw auf der Fahrt zwischen der Wohnung und dem Arbeitsplatz falsch betankt, kann die Reparaturaufwendungen nicht neben der Entfernungspauschale steuermindernd geltend machen. Auch diese Entscheidung stammt von dem für die Lohnsteuer zuständigen VI. Senat des Bundesfinanzhofs .

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. – Dieser alte Juristenspruch hilft auch hier weiter. In § 9 Abs. 2 EStG heißt es: Durch die Entfernungspauschale sind sämtliche Aufwendungen abgegolten, die durch die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte veranlasst sind. – Eindeutiger geht es doch nicht mehr: Sämtliche Aufwendungen sind abgegolten. Man muss kein Rechtsgelehrter sein, um zu dem Ergebnis zu kommen: Die ...