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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 05 | Kapitalgesellschaften: Erleichterungen bei Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer

Ab dem müssen neben Banken und Kreditinstituten auch alle Kapitalgesellschaften im Zuge einer Ausschüttung die Kirchensteuerpflicht der Empfänger der Kapitalerträge ermitteln und ggf. die Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer automatisch einbehalten und an die steuererhebenden Religionsgemeinschaften abführen. Erfreulicherweise konnte der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) jedoch verschiedene Ausnahmeregelungen zur Entlastung der Kapitalgesellschaften erreichen.

Ab dem müssen alle, die zum Abzug von Kirchensteuern verpflichtet sind, auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge Kirchensteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen. Das sind neben Kreditinstituten und Versicherungen auch Kapitalgesellschaften, wie zum Beispiel GmbHs.

Der Bund hat hierzu ein automatisiertes Verfahren entwickelt. Um die Kirchensteuer automatisch abführen zu können, muss der Kirchensteuerabzugsverpflichtete beim Bundeszentralamt für Steuern eine elektronische Regelabfrage durchführen. Dieser Abruf ist jedes Jahr zwingend im Zeitraum vom 1. September bis 31. Oktober vorzunehmen.

Das Verfahren mag handhabbar sein für die Unternehmen der Finanzw...