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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 25 | Umsatzsteuer: Aufteilung der Vorsteuer bei gemischt genutzten Gebäuden

Der XI. Senat des BFH hat dem EuGH mehrere Fragen vorgelegt zur Vorsteueraufteilung bei Eingangsleistungen für ein gemischt genutztes Gebäude sowie zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs. Angesichts unterschiedlicher Auffassungen des V. und des XI. Senats des BFH, die beide für die Umsatzsteuer zuständig sind, ist das Vorabentscheidungsersuchen zu begrüßen.

So langsam kommen wir zum Ende dieser Hör-CD. Zwei Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs an den Gerichtshof der Europäischen Union möchten wir Ihnen noch vorstellen. Die erste Vorlage an den EuGH betrifft die Umsatzsteuer. Konkret: die Aufteilung der Vorsteuer bei gemischt genutzten Gebäuden.

Der XI. Senat des BFH, der neben dem V. Senat für die Umsatzsteuer zuständig ist, hat den Luxemburger Kollegen mehrere Fragen vorgelegt: Zum einen zur Aufteilung der Vorsteuer. In der Sache ging es hier um die Höhe des Vorsteuerabzugs aus Baukosten sowie aus laufenden Kosten für ein Wohn- und Geschäftshaus, mit dem sowohl steuerfreie als auch steuerpflichtige Vermietungsumsätze ausgeführt wurden, zum anderen zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs.

Insbesondere soll der EuGH klären: Müssen bei gemi...